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© Rechtsanwältin Beate Stahl

Arbeitsrecht

 

Als besonderen Schwerpunkt meiner Tätigkeiten habe ich das Arbeitsrecht gewählt. Arbeitsverhältnisse bergen in besonderem Maße Konfliktpotential. Die Arbeitsgerichte legen hierüber in großem Maß Zeugnis ab. Für diese Belange stehe ich zur Verfügung.
Insbesondere:

  • Entwerfen von Arbeitsverträgen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Überprüfung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis einschließlich Kündigungsschutzklagen